Das Üblichste ist biologisch abbaubares Metall, dann folgen Keramik,
Glas, Holz und Papier. Es sollten die Vorschriften der örtlichen
Friedhofssatzungen beachtet werden, die zum Teil keine unverrottbaren
Materialien zulassen. Schmuckurnen dürfen dann nicht beigesetzt werden.
Die Wahl des Krematoriums
Die Einäscherung eines Leichnams findet meistens im nächstgelegenen Krematorium statt.
Eine Vorschrift dazu gibt es nicht, grundsätzlich ist die Wahl des Krematoriums frei.
Da durch die Überführung des Leichnams allerdings Kosten entstehen,
wird man in der Regel ein nahe liegendes aussuchen. Durch die stetige
Zunahme an Krematorien, in jüngster Zeit auch durch private Anbieter,
ergeben sich immer mehr Alternativen, vor allem in Ballungsgebieten,
aber auch im Grenzgebiet zum Ausland.
Hier können die Angehörigen eine Wahl treffen, die sich nach den
spezifischen Gebühren, den jeweiligen Überführungskosten, den
Serviceangeboten im Krematorium und der Empfehlung des Bestatters
richtet.
Vorsicht ist geboten vor Empfehlungen zu besonders günstigen Angeboten
im Ausland, da unter Umständen mehrere Verstorbene im Sammeltransport
überführt werden, das Bestattungsunternehmen aber einzeln abrechnet. Wie
bei allen Dienstleistungen sollte der Auftrag mit dem Bestatter genau
besprochen werden.
Teilnahme an der Einäscherung
In einigen Krematorien ist es heute schon möglich, nicht nur die
Trauerfeier im Krematorium abzuhalten, sondern bei der Einäscherung
selbst anwesend zu sein. Das heißt, die Angehörigen sehen dabei zu, wie
der Sarg in den Ofen gefahren wird und sich die Luke schließt. In den
Niederlanden ist es durchaus üblich, dass sich die Trauergemeinde
während der Einäscherung, die 3 bis 4 Stunden dauert, in den so
genannten coffee rooms zum Kaffee zusammensetzt.
Quelle: www.aeternitas.de